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Auswanderer-Informationen


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ThemaBeschreibungEinträge
Allgemeines Allgemeine Informationen0
Arbeit Alles zur Arbeit und Arbeitsaufnahme3
Selbstständigkeit Infos zur Selbsständigkeit0
Jobangebote Aktuelle Jobangebote0
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Auswanderer- Informationen und -Tipps zu 'Arbeit'


Die folgende Tabelle zeigt alle zum gewählten Thema erfassten Tipps und Informationen an.
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InformationenDankeErfasserKommentare
In Ungarn besteht bei einer Festanstellung Sozialversicherungspflicht; unter Sozialversicherung wird hierbei die Renten- und die Krankenversicherung verstanden.

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Genehmigungsfreie Erwerbstätigkeit in Ungarn:

- Arbeitnehmer aus der EU, die in einem Beruf tätig werden wollen, der eine Fachausbildung erfordert, benötigen keine Arbeitsgenehmigung
- Für Berufe, in denen per ungarischem Gesetz entweder eine Universitäts-, Hoch- oder Fachschulausbildung, eine Facharbeiterausbildung oder mittlere Reife vorgeschrieben ist, ist die Beschäftigung von Einzelarbeitnehmern nur registrierungspflichtig. In diesen Fällen teilt der Arbeitgeber die Beschäftigung dem örtlich zuständigen Arbeitsamt mit.
- Genehmigungsfrei ist die Beschäftigung in Ungarn ebenfalls, wenn der EU-Bürger aufgrund einer Genehmigung in einem rechtmäßigen Beschäftigungsverhältnis ab dem 1.Mai 2004 oder danach mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung beschäftigt war.
- Für Ehepartner von bereits in Ungarn beschäftigten Arbeitnehmern oder deren Kinder bis Vollendung des 21. Lebensjahres ist in gewissen Fällen ebenfalls keine Arbeitsgenehmigung erforderlich.
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Genehmigungspflichtige Erwerbstätigkeit:
- Im Falle der Beschäftigung von Einzelarbeitnehmern in einer Tätigkeit, die keine fachliche Ausbildung voraussetzt, muss nach wie vor eine gültige Arbeitsgenehmigung vorgelegt werden, siehe Gesetz Nr. IV./1991, Verordnung Nr. 8/1999 (XI.10) SzCsM sowie Regierungsverordnungen Nr. 93/2004. (IV.27.) und 354/2006 (XII.23.).
- Um eine Arbeitsgenehmigung für Ungarn zu erhalten, muss der ungarische Arbeitgeber für die fragliche Person bei der zuständigen Filiale des Amtes für Soziales und Arbeit einen Antrag auf den dafür vorgesehenen, dort erhältlichen Formularen einreichen (Állami Foglálkoztatási Szólgálat, 1089 Budapest, Kálvária tér 7, www.afsz.hu – siehe unter: álláskeresöknek: Munkáltatókhoz kapcsolódó információk – külföldiek Magyarországi munkavállalása,
Link: http://www.afsz.hu/engine.aspx?page=munkaadoknak_szolgaltatasok&switch-content=
ma_szolg_tajek_kulfoldiek_mo_munkavallalas&switch-zone=Zone1&switch-render-mode=full)
Außerdem:
- eine die Eignung für die fragliche Tätigkeit nachweisende ärztliche Bescheinigung (falls diese im Ausland ausgestellt wurde, deren beglaubigte Übersetzung)
- beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung der die notwendige Qualifikationachweisenden Dokumente
- Dokumente der Funktionsberechtigung des Arbeitgebers

Vorher muss der Arbeitgeber eine Anforderung für eine Arbeitskraft in der fraglichen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Filiale des Arbeitsamtes einreichen, wobei er die
Antragsunterlagen für die Arbeitsgenehmigung (siehe oben) ab dem 15. Tag dieser Anforderungsanmeldung bis spätestens zum 60. Tag danach einreichen kann.
Sofern für die fragliche Tätigkeit keine ungarische Arbeitskraft (oder ein Bürger des europäischen Wirtschaftsraums oder dessen aufenthaltsberechtigter Angehöriger)
zur Verfügung steht, kann dem Antrag entsprochen werden.
- Einzelarbeitsgenehmigungen können bis maximal 2 Jahre erteilt werden.
- Eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis ist mindestens 30 Tage bis maximal 60 Tage vor Ablauf der Genehmigung zu beantragen.
Auf den beiden angegebenen Internetseiten sind jeweils auch Informationen in englischer bzw. deutscher Sprache zugänglich.
(Quelle: Deutsche Botschaft Budapest; Stand: 2008)
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Information:
Bitte beachten: Da manche hier beschriebenen Informationen, wie z.B. benötigte Dokumente für Long- Term- Visas, änderungen unterworfen sein können, kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Garantie übernommen werden.
Bitte wende Dich im Zweifelsfall an die Botschaft des entsprechenden Landes.

www.expedia.de