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Allgemeines zum Aufenthaltsrecht von Ausländern in der Türkei: a) Für Deutsche gilt allgemein: Für den Aufenthalt Deutscher in der Türkei ist gemäß Art. 9 des türkischen Ausländergesetzes (Gesetz Nr. 5683 vom 15.07.1950) - unabhängig vom Familienstand und vom Zweck des Aufenthalts - nach Gesetzesänderung vom Mai 1998 die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bis zu 5 Jahre möglich (vorher höchstens 2 Jahre). Das türkische Außenministerium teilte im Juli 2002 neue Durchführungsbestimmungen für Deutsche als Teil einer bevorzugten Staatengruppe mit: - Erteilung zunächst für 2 Jahre (Voraussetzung gültiger Reisepass und Nachweis des Unterhalts), - Verlängerung um jeweils 5 Jahre, - bei Immobilienbesitz in der Türkei ist Ersterteilung von 5 Jahren möglich.
Die Aussicht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es nach wie vor nicht. Die "langfristige Aufenthaltsgenehmigung" eines Ausländers kann allerdings nur dann aufgehoben oder nicht verlängert werden, wenn eine Gefährdung der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder Moral vorliegt.
b) Für deutsche Ehegatten von Türken gilt: Für deutsche Ehegatten von Türken sehen die Durchführungsvorschriften zum geänderten Ausländerrecht günstigere Bedingungen vor: - Die Aufenthaltserlaubnis soll zunächst für drei Jahre, danach für jeweils fünf Jahre erteilt werden. - Nach den neuen Durchführungsvorschriften erwirbt die ausländische Ehefrau eines Türken nach einer evtl. Scheidung eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis, wenn die Ehe mindestens drei Jahre in der Türkei bestand. (Quelle: Deutsche Botschaft Ankara; Stand 2008)
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Gebühren für den Aufenthaltstitel von Ausländern in der Türkei:
a) Für Deutsche gilt allgemein: Die Türkei hat zum 01.01.2003 mit einer Ausnahmeregelung für Deutsche die Gegenseitigkeit bei der Höhe der Gebühren für Aufenthaltstitel umgesetzt. Mit Wirkung vom 02.04.2004 betragen die Gebühren 4 € für den ersten und 2 € für jeden weiteren Monat (anstatt 63,30 YTL, ca. 37 €, und 42,10 YTL, ca. 25 €, für andere Ausländer). Das bedeutet als Beispiele 14 € für 6 Monate, 26 € für 1 Jahr und 122 € für 5 Jahre, zzgl. einmalig 81 YTL, ca. 48 €, für die Ausstellung eines Heftes. Eine Verlängerung kostet genausoviel wie die Neuausstellung. Kinder unter 16 Jahren müssen die Gebühren ebenfalls entrichten, es gibt keine Gebührenermäßigung für Minderjährige.
b) Für deutschen Ehepartner und Kindern von türkischen Staatsangehörigen gilt: Mit Note vom 29.11.2006 teilte das Außenministerium der Republik Türkei mit, dass deutschen Ehepartnern und Kindern von türkischen Staatsangehörigen mit Wirkung vom 01.12.2006 Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der Reziprozität gebührenfrei ausgestellt werden. Für Kinder gibt es keine Altersbegrenzung. Die Änderung des Familienstandes muss innerhalb von 15 Tagen der zuständigen Polizeidienststelle am Wohnort gemeldet werden. (Quelle: Deutsche Botschaft Ankara; Stand 2008)
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