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Auswanderer-Informationen


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ThemaBeschreibungEinträge
Allgemeines Allgemeine Informationen0
Wichtig Was ist unbedingt nach Ankunft zu erledigen0
Achtung! Was sollte vermieden werden? Was führt zu Verzögerung?0
Ämter Tipps zum Umgang mit Ämtern0
Aufenthaltsbewilligung Aufethaltsbewilligung, Visaangelegenheiten ...1
Steuern Alles rund um die Steuern0
Diplomatische Vertretungen Botschaften und Diplomatische Vertretungen0
Links Nützliche Links, die in keines der Themen passen0

Auswanderer- Informationen und -Tipps zu 'Aufenthaltsbewilligung'


Die folgende Tabelle zeigt alle zum gewählten Thema erfassten Tipps und Informationen an.
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InformationenDankeErfasserKommentare
Für die Einreise in die Republik Senegal und einen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu drei Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass.
Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis bei der senegalesischen Ausländerpolizei („Police des Etrangers“) zu beantragen.
In der Region Dakar ist das Büro der Ausländerpolizei in Diouppeul 3, Sicap, für die Anträge verantwortlich, in anderen Regionen die „Brigade Mobile de Surêté“ beim Polizeikommissariat der Hauptstadt der jeweiligen Region.

Normalerweise sind folgende Unterlagen vorzulegen:
-handgeschriebener Antrag, adressiert an „Monsieur le Ministre de l’Interieur“ mit Gebührenmarken i.H.v. 200 FCFA
-eine Geburtsurkunde
-ein Führungszeugnis
-ein von einem von der Ausländerpolizei zugelassenen Arzt erteiltes Gesundheitszeugnis
-für ausländische Berufstätige: Arbeitsvertrag
-Nachweis des Lebensunterhalts (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid)
-Kopien des Reisepasses
-drei aktuelle Passphotos
Meistens wird von der Ausländerpolizei noch die Hinterlegung einer Kaution (ca. 150.000 FCFA) verlangt.
Alle Unterlagen sind in französischer Sprache (bzw. französischer Übersetzung) vorzulegen.

Die Bearbeitung für die Aufenthaltsgenehmigung kann sehr lange dauern. Das bei Antragstellung erteilte „Certificat de Depot“ dient als vorläufige Aufenthaltserlaubnis und sollte daher sicher aufbewahrt werden.

Die Telefonnummer der Police des Etrangers ist wie folgt: 00221- 33.896.30.01/-32.01
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Information:
Bitte beachten: Da manche hier beschriebenen Informationen, wie z.B. benötigte Dokumente für Long- Term- Visas, änderungen unterworfen sein können, kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Garantie übernommen werden.
Bitte wende Dich im Zweifelsfall an die Botschaft des entsprechenden Landes.

www.expedia.de