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Auswanderer-Informationen


Nachdem Du Dein Themengebiet ausgewählt hast kannst Du das zugehörige Thema wählen. Nach einem Klick werden Dir die zum Thema gespeicherten Informationen und Tipps angezeigt.


ThemaBeschreibungEinträge
Allgemeines Allgemeine Informationen1
Wichtig Was ist unbedingt nach Ankunft zu erledigen1
Achtung! Was sollte vermieden werden? Was führt zu Verzögerung?0
Ämter Tipps zum Umgang mit Ämtern0
Aufenthaltsbewilligung Aufethaltsbewilligung, Visaangelegenheiten ...4
Steuern Alles rund um die Steuern0
Diplomatische Vertretungen Botschaften und Diplomatische Vertretungen1
Links Nützliche Links, die in keines der Themen passen1

Auswanderer- Informationen und -Tipps zu 'Aufenthaltsbewilligung'


Die folgende Tabelle zeigt alle zum gewählten Thema erfassten Tipps und Informationen an.
Als angemeldetes Mitglied kannst Du zusätzlich Tipps und Informationen zu Deinem gewählten Thema erfassen oder vorhandene Informationen kommentieren.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Garantie übernommen werden.



InformationenDankeErfasserKommentare
Aufenthaltsbewilligung B: bis zu 5 Jahren gültig; Verlängerung möglich -
Niederlassungsbewilligung C: gilt unbeschränkt und muss alle 5 Jahre erneuert werden -
Kurzaufenthaltsbewilligung L: für Arbeitsverträge von max. 1 Jahr Dauer -
Bewilligung für Stagiaires: für Personen zwischen 18 und 30 Jahren zur beruflichen oder sprachlichen Weiterbildung; max. 18 Monate gültig
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admin anzeigen
EU-Bürger erhalten nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz grundsätzlich eine Niederlassungsbewilligung
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admin anzeigen
Am 1. Juni 2007, genau fünf Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, wurde die Begrenzung der Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige von EU-15-/EFTA-Mitgliedsstaaten sowie von Zypern und Malta (EU-17/EFTA) aufgehoben.
Quelle:
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/schweiz_-_eu/ aufenthalt_der_eu/eu-17_efta/information_zum_ende.html
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Joky anzeigen
Wer nicht durch seine Arbeitsstelle in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhält kann sie sich online beantragen.
Für den Kanton Zürich steht folgende Seite zur Verfügung:
http://www.arbeitserlaubnis.zh.ch/internet/vd/awa/e_workpermits2/de/home.html

Bitte beachten: Arbeitsbewilligungen werden normalerweise vom zukünftigen Schweizer Arbeitgeber organisiert und beantragt. Deshalb erst mal dort nachfragen bevor man selbst aktiv wird.
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Joky anzeigen
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Information:
Bitte beachten: Da manche hier beschriebenen Informationen, wie z.B. benötigte Dokumente für Long- Term- Visas, änderungen unterworfen sein können, kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Garantie übernommen werden.
Bitte wende Dich im Zweifelsfall an die Botschaft des entsprechenden Landes.

www.expedia.de