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Auswanderer-Informationen


Nachdem Du Dein Themengebiet ausgewählt hast kannst Du das zugehörige Thema wählen. Nach einem Klick werden Dir die zum Thema gespeicherten Informationen und Tipps angezeigt.


ThemaBeschreibungEinträge
Allgemeines Allgemeine Informationen0
Wichtig Was ist unbedingt nach Ankunft zu erledigen0
Achtung! Was sollte vermieden werden? Was führt zu Verzögerung?0
Ämter Tipps zum Umgang mit Ämtern0
Aufenthaltsbewilligung Aufethaltsbewilligung, Visaangelegenheiten ...2
Steuern Alles rund um die Steuern0
Diplomatische Vertretungen Botschaften und Diplomatische Vertretungen0
Links Nützliche Links, die in keines der Themen passen0

Auswanderer- Informationen und -Tipps zu 'Aufenthaltsbewilligung'


Die folgende Tabelle zeigt alle zum gewählten Thema erfassten Tipps und Informationen an.
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InformationenDankeErfasserKommentare
Personen, die sich innerhalb eines Jahres länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung.

Dies gilt nicht für Staatsbürger aus der Schweiz, Liechtenstein und für Personen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (alte und neue Mitgliedstaaten) und des Europäischen Wirtschaftsraumes, wie auch für in der Wissenschaft und Forschung tätigen Personen und für Lehrkräfte an Universitäten.
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Erstanträge für eine Aufenthaltsgenehmigung müssen vom Ausland aus bei der österreichischen Botschaft oder beim Konsulat gestellt werden. Für einen Erstantrag muss der Antragssteller u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Nachweis über eine Unterkunft in Österreich
- Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt.

Die Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für ein Jahr erteilt. Sie kann jeweils höchstens um zwei weitere Jahre verlängert werden, wobei der Antrag für eine Verlängerung VOR dem Ablauf der alten Bewilligung gestellt werden muss. Der Verlängerungsantrag kann auch von Österreich aus gestellt werden.

Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann erteilt werden, wenn der Antragsteller Aufenthaltsbewilligungen über fünf Jahre (ohne Unterbrechung) nachweisen kann.
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Information:
Bitte beachten: Da manche hier beschriebenen Informationen, wie z.B. benötigte Dokumente für Long- Term- Visas, änderungen unterworfen sein können, kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Garantie übernommen werden.
Bitte wende Dich im Zweifelsfall an die Botschaft des entsprechenden Landes.

www.expedia.de